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Röntgenbefund

Röntgenbefund: alle angefertigten Röntgen angeben und auch befunden, d.h. auch wenn sie normal und ohne pathologischen Befund sind!!!!!!!!!!!

z.B.: Rö. re. US mit Sprunggel. ap. und seitl.: Frischer Schrägbruch des rechten Schienbeins am Übergang mittleres, distales Drittel mit Ausbruch eines ventralen 2 cm langen Biegungskeiles und Verschiebung um halbe Schaftbreite nach medial, ganze Schaftbreite nach dorsal, Verkürzung von 1,5 cm, Valgusfehlstellung von 15° und Rekurvation von 10 Grad. Bruch des Wadenbeins in Schaftmitte und Verkürzung um 1 cm.Valgus: Fehlstellung von der Körpermedianen weg (am Knie X-Bein)

Varus: Fehlstellung zur Körpermedianen hin. (am Knie O-Bein)Nach jeder durchgeführten Reposition bzw. Umgipsen immer RöKo durchführen und im Befund festhalten.

z.B.: RöKo re. Unterschenkel nach Reposition im Gips: Weiter Verkürzung um 1 cm, Verschiebung um volle Schaftbreite, achsengerechte Stellung in beiden Ebenen.Der Röntgenbefund wird nur d i k t i e r t , aber nicht auf dem Laufzettel festgehalten !!

!!!!Ein Röntgenbefund muß beschreibend sein: Man soll sich daraus bildlich vorstellen können wie die Fraktur aussieht, ohne die Röntgenbilder zu sehen!!!Im Röntgenbefund k e i n e lateinischen Ausdrücke verwenden!!!!

Ferner sollten alle sonstigen radiologischen Auffälligkeitenbeschrieben sein wie etwa :

Arthrose, Zysten, Exostosen, Knochendyplasien, Normvarianten, Weichteilverkalkungen, Fremdkörper , Gefäßverkalkungen, Weichteilverkalkungen, akzessorische Knochen, Metallimplantate (Platten, Prothesen,alte verheilte oder  fehlverheilte Brüche, Luft im Gewebe...)