Fehler

Röntgen

Röntgenbilder i m m e r in 2 Ebenen anfertigen!!

Bei Brüchen von Röhrenknochen immer beide angrenzenden Gelenke mitröntgen!!!!! Nach jeder Reposition und Gipsanlage Röntgenkontrollen machen. 

folgende Kombinationsröntgenaufnahmen dürfen nicht unterlassen werden

Bei jeder Fraktur von langen Röhrenknochen müssen beide angrenzenden Gelenke mitabgebildet sein. Grundsätzlich sollen klinisch vor Durchführung der jeweiligen Röntgenaufnahmen auch die benachbarten Gelenke überprüft werden, um bei etwaigem Verdacht auch diese durch gesonderte Aufnahmen zu überprüfen.

 Abnormitäten-Varianten-Röntgenbefunde die zu diktieren sind!

z.B.: Arthrose, Fremdkörper, Verheilte Brüche, Prothesen, Schrittmacher, Klappen, Verkalkungen....etc